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BMW iX1 xDrive30 (Leasingbeispielshared-11023,shared-1).
Ausstattung: Connected Package Prof., DAB-Tuner
Exterieur: LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten, 17" LM Sternspeiche 864, Automatische Heckklappenbetätigung
Interieur: BMW Live Cockpit Plus mit BMW Curved Display, BMW Operating System 8 mit Navigation, Klimaautomatik mit 2-Zonenregelung inkl. Fondausströmer, Sport-Lederlenkrad inkl. Multifunktion, Lichtpaket
Antrieb/Fahrwerk: Adaptives M Fahrwerk mit M Sportlenkung, BMW xDrive Allradsystem, BMW My Modes: PERSONAL, SPORT, EFFICIENT
Laden: BMW Flexible Fast Charger inkl. Haushaltsstecker für mobiles Heimladen, Ladekabel (Mode 3) für öffentliches Laden
BMW Charging Card für Zugriff zum öffentlichen Ladenetzwerk inkl. attraktiver und transparenter Konditionen, AC-Laden (bis zu 11 kW), DC-Laden (bis zu 127 kW)
Fahrerassistenz: Parking Assistant inkl. Active Park Distance Control und Rückfahrkamera, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion

Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH.
Anschaffungspreis: | 42.693,00 EUR |
Leasingsonderzahlung: |
3.000,00 EUR |
Laufleistung p.a.: | 10.000 km |
Laufzeit: | 36 Monate |
36 monatliche Leasingraten à: | 429,00 EUR |
Gesamtpreis: | 18.444,00 EUR |
BMW iX1 XDrive30
Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100km): - (NEFZ); 16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417
Zzgl. Überführungskosten, Zulassung mit Wunschkennzeichen und Erstvollladung für 50,- EUR in Höhe von 1.149,00 EUR EUR. Angebot gültig bis 31.12.2023.
shared-11023 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 10/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
shared-1 Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
AUFLADEN DES NEUEN BMW iX1.
BIS ZU 438 KM* REICHWEITE MIT DEM NEUEN BMW iX1.
Der erste vollelektrische BMW iX1 strahlt elektrisierende Entschlossenheit aus und inspiriert mit seiner Funktionalität und Vielseitigkeit, auch im Alltag neue Wege zu gehen:
- Selbstbewusste Präsenz im Exterieur durch monolithische Designsprache und markante Proportionen
- Höchster Komfort im Innenraum dank Akitvsitzen mit Massage- und Lordosefunktion für ermüdungsfreies Sitzen
- Modernes, multimediales Cockpit durch das innovative BMW Curved Display mit Touch-und Sprachbedienkonzept
- Auch für spontane Touren der ideale Begleiter: mit einer Reichweite von bis zu 438 km* (WLTP)
- In nur 10 Minuten bis zu 120 km* Reichweite an einer High-Power-Ladestation nachladen
- An öffentlichen Schnellladestationen in 29 Minuten bis zu 80% der Reichweite nachladen
BMW CHARGING: EINFACH. JEDERZEIT. ÜBERALL.

BMW CONNECTED CHARGING SERVICES.
Im Fahrzeug oder in der My BMW App Ladestationen reservieren, detaillierte Informationen erhalten oder ladeoptimierte Routen entdecken: So wird laden komfortabel und einfach.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 10/2023. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Stromverbrauch und elektrische Reichweite
BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,4-17,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 413-438.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.