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BMW iX M70 xDrive: Energieverbrauch kombiniert: 23,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

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BMW iX3 Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 18 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A 

BMW M Performance Parts. Erhältlich für das neue BMW M4 Coupé und viele weitere Modelle.

BMW M4 Coupé: Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 10,1–10l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 230–228g/km; CO2-Klasse: G

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Profitieren Sie von der gesetzlichen Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für noch mehr elektrifizierte BMW Modelle.

BMW i4: Das erste vollelektrische Gran Coupé.

BMW i4 eDrive40 Gran Coupé: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 18,7 kWh/100 km; WLTP CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km ; CO₂-Klasse(n): A

Die direkte Verbindung zu Ihrem BMW.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.